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VKN GmbH & Co. KG
Provinzialstr. 252
66806 Ensdorf
Tel.: 06831 / 501 57-0
Fax.: 06831 / 501 57-29

Thermische Verwertung

Mit Bescheid des Ministeriums für Umwelt des landes vom 18.06.2001 erhielt die VSE AG die Genehmigung für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen(81.000 t/a kommunaler Klärschlamm, 32.000 t/a Tiermehl, 18.000 t/a Holzhackschnitzel, 18.000 t/a Substitutionsbrennstoffe) in den Blöcken 1 und 3. Die in beiden Blöcken vorhandenen Schmelzkammerkessel bieten erhebliche umweltrelevante Vorteile bei der Mitverbrennung von Ersatzbrennstoffen. Beide Anlagen haben Verbrennungsbedingungen mit Temperaturen von weit über 1.100° C bei einer Verweildauer der Brennstoffe von mehr als zwei Sekunden. Diese Voraussetzungen garantieren die vollständige Verbrennung aller organischen Verbindungen.

Die VKN hat Akquisition und Disposition der Ersatzbrennstoffe übernommen.

Annahmebedingungen:

Kommunaler Klärschlamm
Es darf nur ausgefaulter kommunaler Klärschlamm nach EAK-Nr. 190805 geliefert werden.

Tiermehl
Tiermehl muss nachweisbar die Maßgaben der Tierkörperbeseitigungsanstalten-Verordnung erfüllen, insbesondere die Einhaltung einer mindestens 20-minütigen Inaktivierung von Tiermehl mit Sattdampf (p >= 3 bar, t >= 133 °C).

Folgende weitere Qualitätsanforderungen werden an das Tiermehl gestellt: keine Fremdkörper, einheitliche Stückigkeit (Homogenität), blasfähig, Körnung <= 10 mm.

Substitutionsbrennstoff
Der Substitutionsbrennstoff darf bestimmte Höchstmengen an Schadstoffen nicht überschreiten. Es dürfen keine besonders überwachungs-bedürftigen oder gefährlichen Abfälle sein.

Holzhackschnitzel
Die Holzhackschnitzel müssen nachweisbar den Anforderungen der Nr. 1.2. des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4.BimSchV) entsprechen.

Die Einhaltung aller vorgegebenen Qualitätsanforderungen für die genannten Ersatzbrennstoffe ist vom Lieferanten zu erbringen und nachzuweisen.

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